OLG Zweibrücken: Grenzen informatorischer Befragung und Verwertung einer Blutprobe

Die Bußgeldrichterin des Amtsgerichts G. hat den Betroffenen am 13. November 2009 wegen (fahrlässigem) Führen eines Fahrzeugs unter Wirkung des berauschenden Mittels Cannabis  zu einer Geldbuße von 500 € verurteilt und ein Fahrverbot von 3 Monaten gegen ihn festgesetzt (§§ 24a Abs. 2 und 3 StVG, 25 Abs. 1 StVG, Anlage zu § 24a StVG). Hiergegen richtet sich die Rechtsbeschwerde des Betroffenen, mit der die Verletzung förmlichen und sachlichen Rechts gerügt wird. Es wird geltend gemacht, das Amtsgericht habe zu Unrecht Sachangaben des Betroffenen gegenüber der Polizei verwertet, die ohne ordnungsgemäße Belehrung zustande gekommen seien. Ebenso unverwertbar sei auch die dem Betroffenen entnommene Blutprobe, da sie ohne richterliche Anordnung bewirkt worden sei, obwohl die Voraussetzungen der „Gefahr im Verzug“ nicht vorgelegen hätten. Zur Sachrüge wird ausgeführt, das Amtsgericht habe keine hinreichenden Feststellungen zur Begründung des Schuldspruchs getroffenen, sondern sich nur auf Vermutungen gestützt. (more…)

Aus der Reihe: “Siggi mal wieder” – Parteiausschluss

Gegen Herrn S. wurde ein Ausschlussverfahren eingeleitet. Ein fairer Prozess soll das natürlich schon werden. SPD-Chef Gabriel kündigt an:

“Wenn der Parteivorstand der SPD ein Verfahren mit dem Ziel des Ausschlusses beginnt, dann gehen wir natürlich auch davon aus, dass das passieren wird”, betonte Gabriel am Samstag im RBB-Inforadio. “Aber es ist ein ganz rechtsstaatliches Verfahren, da wird er angehört. Mal sehen, was er dort zu erklären hat”, betonte Gabriel.

Zufrieden

Mandantschaft aus Thüringen war mit meiner Arbeit wohl sehr zufrieden.

Städtischer Bestattungsdienst und die Kommissionsware

Die Oma ist verstorben. Die Angehörigen verständigen den Hausarzt, der die Leichenschau durchführt, dann den städtischen Bestattungsdienst. Der rechnet ab, zieht die hausärztliche Gebühr für die Leichenschau ein und erstattet diese dem Arzt, berichtet die Main Post.

Überschrieben war der Formbrief mit den fett gedruckten Worten „Abrechnung/Gutschrift von Kommissionsware“.

Das löste etwas Empörung aus – in der Arztpraxis und bei den Angehörigen. Immerhin gibt der Sprecher des städtischen Bestattungsdienst zu, dass das “ein bisschen blöd” klingt.

Er hat wohl “ein bisschen” Recht.

BSG: Wer muss Kosten eines an AIDS erkrankten SGB-II Empfängers tragen?

Die Kosten des Hygienebedarfs eines an AIDS erkrankten Leistungsempfängers nach dem SGB II in vergangenen Zeiträumen sind vom Träger der Sozialhilfe und nicht vom Grundsiche­rungsträger zu tragen. Das hat das Bundessozialgericht entschieden. In der Zukunft dürfte allerdings eine Zuständigkeit der SGB II-Leistungs­träger für Fälle wie den vorliegenden aufgrund der neuen Norm des § 21 Abs 6 SGB II bestehen.

Der im Jahre 1968 geborene Kläger ist an einer HIV-Infektion erkrankt und Leistungsbezieher nach dem SGB II. Er machte laufende Kosten für Hygienebedarf geltend, den der beklagte Grundsiche­rungsträger ablehnte. Das Sozialgericht hat nach Beiladung den Sozialhilfeträger verurteilt. Das SGB II stelle ein abgeschlossenes System dar, allerdings könne über § 73 SGB XII in atypischen Fäl­len eine Zuständigkeit des Sozialhilfeträgers (hier: Land Berlin) bejaht werden. Das Land Berlin hat Sprungrevision eingelegt. Der Kläger begehrt im Wege der Anschlussrevision eine Verurteilung des Grundsicherungsträgers, wobei er sich insbesondere auf die Entscheidung des Bundesverfassungs­gerichts vom 9. Februar 2010 beruft. (more…)

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