andere ansicht //

Kleine Schrecksekunde | 342

Eigentlich eine normale Sache. Bescheid der Behörde im Februar letzten Jahres, unser Widerspruch im März, Begründung Anfang April nach Akteneinsicht – und dann gar nichts mehr.

Nachdem wir fast acht Monate auf den Widerspruchsbescheid gewartet hatten, haben wir Untätigkeitsklage erhoben. Eine Reaktion der beklagten Behörde gab es nicht, so dass das Gericht Termin bestimmt hat.

Heute führt der Richter in den Sach- und Streitstand ein.

Antrag – Bescheid – Widerspruch –

und dann – an mich gewandt –

“hat die Beklagte am 13.05.2011 einen Widerspruchsbescheid erlassen und per Postzustellung zustellen lassen…”

(Es folgt ein innerliches “WAAAAAAAAAAH!!!” Schweißausbrüche und Herzrasen. FEHLER! FEHLER! FEHLER!)

… um dann an die Beklagte gewandt fortzufahren:

“… der aber nie zugestellt wurde, es gibt nämlich keine PZU.”

Ja, gibt die Beklagte zerknirscht zu, die Post habe eingeräumt, die Zustellung verloren zu haben. “Wir haben den Bescheid nochmal ausgedruckt und übergeben ihn heute im Termin.” Übergbae wird protokolliert, mit immer noch zitternder Hand nehme ich den Bescheid entgegen.

Dann aber wieder business as usual:

Klage wird zurückgenommen und Kostenantrag gestellt. Die Kosten trägt die Beklagte.


geotagged Erfurt, Thüringen, Germany.


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Genauso spannend


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