Der Mandant sieht sich dem Vorwurf ausgesetzt, nach einem Verkehrsunfall sich möglicherweise etwas zu schnell entfernt zu haben. Es gibt jedoch gute Gründe für sein Verhalten, die wir im Verfahren gerne erörtern würden.
Der Mandant hat – nachdem er den Strafbefehl erhalten hat – anwaltlichen Beistand gesucht und wir haben uns für ihn angezeigt. Und Akteneinsicht beantragt.
Hierauf geschah vom Gericht – nichts.
Sodann haben wir erinnert. Es wurde versprochen, die Akte zu übersenden.
Heute kam Post. Jedoch ohne Akte, dafür mit Ladung zur Hauptverhandlung.
Habe jetzt mal einen etwas böseren Schriftsatz gefertigt und mit dem Fair-Trial-Grundsatz hantiert. Außerdem kann der Termin natürlich keinesfalls aufrecht erhalten werden.
Mal sehen, ob da doch noch jemand reagiert.
geotagged Erfurt, Thüringen, Germany.
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Januar 31st, 2012 at 12:26
[...] dieser Sache war unsere Verteidigungsanzeige vom November nebst Akteneinsichtsgesuch auf zunächst taube Ohren [...]