andere ansicht //

Ich habe mal wieder keine Ahnung | 1591

Wenn es meine Zeit zuläßt, dann telefoniere ich gerne im Auftrag meiner Mandanten mit den netten Damen bei den Callcenter diverser Mahnanwälte und Inkassobüros und lasse mir von denen die Welt erklären. In einem aktuellen Fall hat die gegnerische Kanzlei für einen großen Internetdiensteanbieter w. einen Mahnbescheid gegen meinen Mandanten ins Rennen geschickt. Der Mandant, so erzählt er im Gespräch, hat schon einiges an Post bekommen und überreicht einen dicken Bogen Papier mit dem who is who der deutschen Internetmahner. Deutsche Inkassostelle, Olaf T., Katja G. und andere. Offenbar nutzt jemand seine Adresse um fleißig Verträge abzuschließen. Der Name stimmt nie, das Geburtsdatum ist auch falsch, nur die Straße ist korrekt.

Nach unserem Widerspruch gegen den Mahnbescheid meldet sich die Mahnkanzlei mit einem Formschreiben und teilt mit, dass der Widerspruch ja nicht begründet worden sei (muß man ja auch nicht) und man deshalb davon ausgehe, dass die Forderung inhaltlich nicht beanstandet werde (wieso dann aber Widerspruch eingelegt wird?) und ob eine vergleichsweise Regelung möglich ist?

In dem Telefonat mit der Mahnkanzlei stellen wir rasch fest, dass die Daten, die zu dem angeblich geschlossenen Vertrag angegeben wurden, auf meinen Mandanten nicht zutreffen. Er heißt anders, das Geburtsdatum stimmt auch nicht. Die Dame meint nun, mein Mandant müsse da etwas tun, nämlich Strafanzeige stellen. Ich halte dagegen, dass er ja nicht geschädigt sei. Geschädigt durch Unbekannt sei ja vielmehr ihre Mandantschaft. Das verneint sie indes strikt, den Schaden habe ja mein Mandant. Ich sage ihr, dass das nicht zutrifft, da er den Vertrag ja nicht geschlossen habe und deshalb auch keine Leistung schulde.

Das sieht sie völlig anders und meint, ich verstehe das eben nicht.

Wie dem auch sei. Mein Mandant soll jetzt gefälligst nachweisen, wie er wirklich heißt und wann er geboren ist. Am besten gleich einen Personalausweis zur Kanzlei schicken. Ich habe dann etwas von Beweislast erklärt und gemeint, die Gegenseite müsse ja beweisen, dass mein Mandant den Vertrag geschlossen habe, wenn sie sich auf einen Anspruch beruft und nicht mein Mandant das Gegenteil.  Wahrscheinlich habe ich da auch wieder keine Ahnung gehabt, denn die Gute am Ende der anderen Leitung wird schnippisch und meint “Dann halt nicht – dann wird unser Mandant entscheiden, ob er das Verfahren gerichtlich weiterbetreiben wird.”

Soll er doch.

geotagged Kriftel, Hesse, Germany.


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Comments
  1. Tourix Says:

    Derartige Gespräche führe ich auch immer öfter.
    Geschäftlich rufen immer öfter Leute an (ich bin kein Jurist), verlangen irgendetwas und behaupten voller überzeugung, dass das so Recht und Gesetz sei.
    Wenn ich darauf nicht eingehe, wird dann schnippich geantwortet: “Dann geb ich das meinem Rechtsanwalt”.
    Seltsamerweise sind das zumeist Leute, die entweder geldgierig oder arm wie die Kirchenmäuse sind.

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