Strafanzeige gegen Katja G. – oder: Komme ich jetzt ins Fernsehen?

Der Bundesverband der Inkassobranche BDIU hat sich in Szene gesetzt und mitgeteilt, jetzt Strafanzeige gegen Katja G. aus M. erstattet zu haben, die bekannterweise bundesweit bedrucktes Papier verschickt, um Leute zur Zahlung von Forderungen aus diversen Abofallen anzuhalten.

Tolle Sache, vielleicht kommt man damit auch ins Fernsehen. Die Inkassoverbandsmenschen halten das Treiben der Katja G. aus M. nämlich für versuchten Betrug, weil die Forderungen nach Ansicht des BDIU “unberechtigt” seien. Dem BDUI geht es bei der Aktion um den “guten Ruf” der seriösen Inkassotätigkeit. Das ist vermutlich nicht selbstironisch gemeint, aber ich grübele noch darüber. Ich weiß nicht, ob man bei dem Verband mitbekommen hat, dass die Staatsanwaltschaft München gerade ein größeres Ermittlungsverfahren nach diversen Hausdurchsuchungen und Aktensichtungen eingestellt hat, weil sie keine strafbaren Handlungen erkennen konnte. Das ist natürlich Wasser auf die Mühlen der Abofallen-Betreiber, die die Verfahrenseinstellung auch groß verbreitet haben. Von der neuerlichen Anzeige dürfte daher abgesehen von Presseberichterstattung auch wenig zu erwarten sein. Die Strafjustiz hat sich im Zusammenhang mit dem Abofallen-Treiben im Gegensatz zur Zivil- und Verwaltungsgerichtsbarkeit bislang wenig mit Ruhm bekleckert.

Wie man dem Treiben der Abofallen-Branche beikommt, haben einige Rechtsanwalts-Kollegen schon vorgemacht. Negative Feststellungsklagen, Schadensersatzforderungen aus unerlaubter Handlung gegen die Betreiber und die beteiligten Inkasso-Mahner dürften viel erfolgreicher sein, als medienwirksame aber im Ende erfolglose Strafanzeigen zu stellen. Die Aktion passt aber irgendwie so in das Bild, das ich von der Branche mit dem guten Ruf habe.

Nachtrag: Vielleicht lässt sich der Verband mal von einem Rechtsanwalt das UWG erklären und denkt darüber nach, was man damit mit Blick auf diverse einschlägige Inkassobüros im Abofallensektor so alles anstellen kann.

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Genauso spannend

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One Response to “Strafanzeige gegen Katja G. – oder: Komme ich jetzt ins Fernsehen?”

  1. Axel John writes:

    Wenn die Strafanzeige das Inkasso-Stalking der Abofallenbetreiber auch nur ein Wenig in den öffentlichen Fokus rückt, hat sie schon ihren Zweck erfüllt.
    Eine Anzeige nur deshalb nicht zu erstatten, weil sich die Staatsanwaltschaft “mutmaßlich” der Strafvereitelung schuldig macht, wäre fatal.
    Es hat auch nicht jeder Betroffene Nerven und Geld, sich einem unkalkulierbaren Prozessrisiko auszusetzen, das er beim “Gegenschlag” eingeht.

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