Die Sparkasse Osnabrück muss Olaf Tank kein Konto einrichten. Der mit dem Einzug von Forderungen im Zusammenhang mit sogenannten Abofallen bekannt gewordene Osnabrücker hatte zunächst erfolgreich vor dem Verwaltungsgericht einen Rechtstreit gegen die Sparkasse gewonnen, die ihm aufgrund seines Geschäftsgebahrens die Bankverbindung gekündigt hatte.
Zu Recht, wie jetzt das Oberverwaltungsgericht Lüneburg entschieden hat. Nach einem Bericht der Osnabrücker Zeitung hat das OVG einen Anspruch auf Einrichtung eines Kontos aus dem SparkassenG verneint. Auch die Grundrechte des Klägers sah das OVG als nicht verletzt an. Die Sparkasse könne einen Renoméeschaden nachweisen. Sie sei daher nicht verpflichtet, ein Konto einzurochten.
OVG Lüneburg, Az. 10 ME 77/10 [Nachtrag: Jetzt auch im Volltext]
Nachtrag: Damit befindet sich Olaf Tank in bester Gesellschaft mit Katja Günther, die von der Sparkasse München auch das Konto zu Recht gekündigt bekommen hat. Weitere Parallelen: Hier und Hier.
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Juni 19th, 2010 at 20:06
Sicher auch ein Weg, diesen Sumpf mal trocken zu legen. Einige Sparkassen werben ja schon damit, keine Konten für Abofallen einrichten zu wollen.
Januar 5th, 2011 at 13:58
[...] Strafanzeigen, zahlreiche Beschwerden bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer, ein Rechtsstreit um eine verweigerte Kontoeinrichtung sowie auch die zivilrechtliche Verurteilung, Schadensersatz nach unberechtigter Inanspruchnahme zu [...]