Meiner Mandantschaft wird eine furchtbare Tat vorgeworfen. Sie hat einen Anhörungsbogen bekommen, ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ist eingeleitet worden, weil das Bundesversicherungsamt sie angezeigt hat.
Meine Mandantschaft soll über einen Zeitraum von sechs Monaten keine Beiträge zur Pflegeversicherung gezahlt haben.
Tut sie in der Tat auch nicht. Weil nämlich Hilfebedürftigkeit vorliegt, werden die Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung als Hilfeleistungen nach dem SGB XII von dem zuständigen Leistungsträger übernommen und direkt an die Versicherung gezahlt. Weil die die dauerhafte Hilfebedürftigkeit in ihrem Buchungssystem nicht eingeben kann, werden die Beiträge dann nach Ablauf des jeweiligen Bewilligungszeitraumes wieder auf den vollen Basissatz gesetzt, so dass dann Differenzen auftreten, die wieder verrechnet werden, sobald die Hilfebedürftigkeit für den Folgezeitraum wieder nachgewiesen ist. Ein riesiger Verwaltungswirrwar.
Jedenfalls ist die Sachbearbeiterin, die die Ordungswidrigkeit verfolgen soll, von der ganzen Geschichte genauso genervt, wie ich. “Irgendwann ist es ja auch mal genug”, meint sie und stellt das Verfahren kurzer Hand ein. Zwischenzeitlich hat sich auch der SGB XII-Leistungsträger gemeldet und die Sache geschildert.
Ach ja, Bußgeldbehörde und SGB-XII-Leistungsträger sind übrigens beide die Stadt W.
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August 5th, 2010 at 17:21
http://dejure.org/gesetze/StGB/164.html ?