Die Oma ist verstorben. Die Angehörigen verständigen den Hausarzt, der die Leichenschau durchführt, dann den städtischen Bestattungsdienst. Der rechnet ab, zieht die hausärztliche Gebühr für die Leichenschau ein und erstattet diese dem Arzt, berichtet die Main Post.
Überschrieben war der Formbrief mit den fett gedruckten Worten „Abrechnung/Gutschrift von Kommissionsware“.
Das löste etwas Empörung aus – in der Arztpraxis und bei den Angehörigen. Immerhin gibt der Sprecher des städtischen Bestattungsdienst zu, dass das “ein bisschen blöd” klingt.
Er hat wohl “ein bisschen” Recht.
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Genauso spannend
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