Der Kläger hat “Hartz IV” beantragt. Der Antrag wurde abgelehnt. Der Kläger legt Widerspruch ein, der Widerspruch wird zurückgewiesen. Der Kläger erhebt Klage.
Vor Gericht verteidigt sich die ARGE damit, der Kläger habe einen Sozialhilfeantrag nach dem SGB XII bei einem anderen Leistungsträger gestellt und beziehe Sozialhilfe.
Wir fordern die Akte an.
Der Sozialhilfeträger teilt heute mit, dass ein Sozialhilfeantrag vorliegt, aber bisher keinerlei Sozialhilfeleistungen gezahlt wurden, weil ja Anspruch auf Hartz IV bestehe.
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Genauso spannend
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