Die Bußgeldrichterin des Amtsgerichts G. hat den Betroffenen am 13. November 2009 wegen (fahrlässigem) Führen eines Fahrzeugs unter Wirkung des berauschenden Mittels Cannabis zu einer Geldbuße von 500 € verurteilt und ein Fahrverbot von 3 Monaten gegen ihn festgesetzt (§§ 24a Abs. 2 und 3 StVG, 25 Abs. 1 StVG, Anlage zu § 24a StVG). Hiergegen richtet sich die Rechtsbeschwerde des Betroffenen, mit der die Verletzung förmlichen und sachlichen Rechts gerügt wird. Es wird geltend gemacht, das Amtsgericht habe zu Unrecht Sachangaben des Betroffenen gegenüber der Polizei verwertet, die ohne ordnungsgemäße Belehrung zustande gekommen seien. Ebenso unverwertbar sei auch die dem Betroffenen entnommene Blutprobe, da sie ohne richterliche Anordnung bewirkt worden sei, obwohl die Voraussetzungen der „Gefahr im Verzug“ nicht vorgelegen hätten. Zur Sachrüge wird ausgeführt, das Amtsgericht habe keine hinreichenden Feststellungen zur Begründung des Schuldspruchs getroffenen, sondern sich nur auf Vermutungen gestützt. […]
Archives for the ‘Gerichte’ Category
OLG Zweibrücken: Grenzen informatorischer Befragung und Verwertung einer Blutprobe
Tuesday, 7 September 2010
BSG: Wer muss Kosten eines an AIDS erkrankten SGB-II Empfängers tragen?
Tuesday, 31 August 2010
Die Kosten des Hygienebedarfs eines an AIDS erkrankten Leistungsempfängers nach dem SGB II in vergangenen Zeiträumen sind vom Träger der Sozialhilfe und nicht vom Grundsicherungsträger zu tragen. Das hat das Bundessozialgericht entschieden. In der Zukunft dürfte allerdings eine Zuständigkeit der SGB II-Leistungsträger für Fälle wie den vorliegenden aufgrund der neuen Norm des § 21 Abs 6 SGB II bestehen.
Der im Jahre 1968 geborene Kläger ist an einer HIV-Infektion erkrankt und Leistungsbezieher nach dem SGB II. Er machte laufende Kosten für Hygienebedarf geltend, den der beklagte Grundsicherungsträger ablehnte. Das Sozialgericht hat nach Beiladung den Sozialhilfeträger verurteilt. Das SGB II stelle ein abgeschlossenes System dar, allerdings könne über § 73 SGB XII in atypischen Fällen eine Zuständigkeit des Sozialhilfeträgers (hier: Land Berlin) bejaht werden. Das Land Berlin hat Sprungrevision eingelegt. Der Kläger begehrt im Wege der Anschlussrevision eine Verurteilung des Grundsicherungsträgers, wobei er sich insbesondere auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2010 beruft. […]
BGH verwirft Revision von Jörg Tauss
Tuesday, 31 August 2010
(Pressemitteilung des BGH)
Das Landgericht Karlsruhe hat den Angeklagten unter anderem wegen des Sichverschaffens kinder- und jugendpornographischer Schriften in 95 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt. Nach den Feststellungen des Landgerichts hatte der Angeklagte, der im Tatzeitraum Mitglied des Deutschen Bundestages war, Kontakt zu mehreren Personen aus der Kinderpornographieszene, […]
Donnerstag Mittag, 14:00 in Deutschland
Thursday, 26 August 2010
In einer Strafsache rufe ich den zuständigen Staatsanwalt an. Nach mehrminütigem Läuten nehme ich gefrustet zur Kenntnis, dass er wohl nicht am Platze ist. Ist rufe in der Vermittlung der Justizbehörden an. Nach mehrminütigem Leuten geht ein recht müde klingender Mann ans Telefon. Er verbindet zur Geschäftsstelle der Staatsanwaltschaft. Nach mehrminütigem Läuten nehme ich zur […]
SG Stuttgart: Rechtsweg zur Sozialgerichtsbarkeit – Sachnähe
Sunday, 22 August 2010
Der Rechtsweg zu den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit ist aus Sachnähegründen dann zulässig, wenn im Prozess das Erstattungsverlangen eines Trägers der Grundsicherung im Sinne des § 51 Abs. 1 Nr. 4 a SGG im Streit steht und diesem Erstattungsverlangen einem Dritten bewilligte Leistungen nach dem SGB II zugrunde liegen. Dies gilt auch dann, wenn der Erstattungsanspruch selbst seine Grundlage im Aufenthaltsrecht (hier: § 68 AufenthG) hat.
Der Kläger wendet sich in der Hauptsache gegen seine Heranziehung zur Erstattung von vom Beklagten an seine Enkelin in der Zeit vom 22.11.2006 bis 31.07.2007 erbrachten Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) auf Grundlage einer aufenthaltsrechtlichen Verpflichtungserklärung.
Der Kläger wurde am … in Jordanien geboren, ist deutscher Staatsbürger und bezieht Altersrente. Er ist der Großvater der am … geborenen A. (zukünftig nur noch Enkelin), die die jordanische Staatsangehörigkeit besitzt. Unter dem 03.07.2002 gab der Kläger gegenüber der Stadt F. – Amt für öffentliche Ordnung – eine sog. Verpflichtungserklärung ab. Darin verpflichtete er sich schriftlich, „ nach § 84 des Ausländergesetzes die Kosten für den Lebensunterhalt und nach §§ 82 und 83 des Ausländergesetzes die Kosten für die Ausreise “ seiner Enkelin zu tragen. Die vom Kläger eigenhändig unterschriebene Erklärung enthält unter anderem folgenden Passus: „ Die Verpflichtung umfasst die Erstattung sämtlicher öffentlicher Mittel, die für den Lebensunterhalt einschließlich der Versorgung mit Wohnraum und der Versorgung im Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit aufgewendet werden (z. B. Arztbesuch, Medikamente, Krankenhausaufenthalt). Dies gilt auch, soweit die Aufwendungen auf einem gesetzlichen Anspruch beruhen, im Gegensatz zu Aufwendungen, die auf einer Beitragsleistung beruhen. (…) Ich bestätige, zu der Verpflichtung aufgrund meiner wirtschaftlichen Verhältnisse in der Lage zu sein. “ Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Verpflichtungserklärung vom 03.07.2002 Bezug genommen (Blatt 41/42 der Verwaltungsakte). Die Enkelin reiste sodann am … 2003 in das Bundesgebiet zwecks Familienzusammenführung ein, erhielt von der Stadt F. – Ausländerbehörde – eine befristete Aufenthaltserlaubnis und lebte zunächst im Haushalt des Klägers in F. Seit dem 14.09.2006 lebt die Enkelin bei ihren Eltern und ihren fünf Geschwistern in H., die sich seit 1991 im Bundesgebiet aufhalten und von der Landeshauptstadt H. – Fachbereich Soziales – seit Oktober 2006 Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beziehen. Bis zum 21.11.2006 (Einstellungsbescheid vom 13.11.2006) erhielt die Enkelin von der Landeshauptstadt H. – Fachbereich Soziales – laufend Leistungen nach dem Zwölfen Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). […]