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	<title>andere ansicht // &#187; Inkasso</title>
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	<description>Rechtsanwalt Christian Wolf</description>
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		<title>Die rechte und die linke Hand</title>
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		<pubDate>Tue, 08 Nov 2011 15:47:45 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RALupo</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Anwälte]]></category>
		<category><![CDATA[Forderung]]></category>
		<category><![CDATA[Inkasso]]></category>
		<category><![CDATA[Verzicht]]></category>

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		<description><![CDATA[In dieser Angelegenheit liegt uns ein schriftlicher Forderungsverzicht der Gegenseite vor, welche uns diesen unter Umgehung ihrer eigenen Inkassoanwälte hat zukommen lassen. Die Inkassoanwälte der Gegenseite hatten sich ja bekanntlich bei uns nach dem Sachstand erkundigt. Heute schicken sie uns eine &#8220;aktuelle&#8221; Forderungsaufstellung, nachdem die vermeintliche Gläubigerin hier hat mitteilen lassen, es bestünden keine Forderungen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In <a href="http://www.lehrstellen-verein.de/blogg/archives/11799">dieser Angelegenheit</a> liegt uns ein schriftlicher Forderungsverzicht der Gegenseite vor, welche uns diesen unter Umgehung ihrer eigenen Inkassoanwälte hat zukommen lassen. Die Inkassoanwälte der Gegenseite hatten sich ja bekanntlich bei uns nach dem Sachstand erkundigt.</p>
<p>Heute schicken sie uns eine &#8220;aktuelle&#8221; Forderungsaufstellung, nachdem die vermeintliche Gläubigerin hier hat mitteilen lassen, es bestünden</p>
<blockquote><p>keine Forderungen mehr.</p></blockquote>
<p>Ich hätte ja gerne mit den Anwälten der Gegenseite geplaudert, immerhin steht auf dem Briefbogen, dass man die zwischen 7.30 und 18.00 anrufen kann. Leider bekomme ich um 16.40 die Mitteilung, &#8220;außerhalb der Sprechzeiten&#8221; anzurufen. </p>
<p>Ich glaube, mit gemeinsamen Kräften bringen wir die Sache doch noch vor Gericht.</p>
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		<title>Einstieg in die Klageerwiderung.</title>
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		<pubDate>Tue, 31 May 2011 11:23:34 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RALupo</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Inkasso]]></category>
		<category><![CDATA[Mobilfunk]]></category>
		<category><![CDATA[Sperrung]]></category>

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		<description><![CDATA[Klageerwiderung im Rechtstreit mit führendem Mobilfunkanbieter in D. Hier fällt der Einstieg in den Schriftsatz gleich besonders leicht. Die Klägerin ist der Meinung, eine nach dem Kalender bestimmte Leistungszeit in ihren Rechnungen angegeben zu haben, nach dem der jeweilige Bruttorechnungsbetrag zur Zahlung fällig ist. Hiernach käme der Schuldner nach § 284 Abs. 2 BGB auch [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Klageerwiderung im Rechtstreit mit führendem Mobilfunkanbieter in D. Hier fällt der Einstieg in den Schriftsatz gleich besonders leicht.</p>
<blockquote><p>Die Klägerin ist der Meinung, eine nach dem Kalender bestimmte Leistungszeit in ihren Rechnungen angegeben zu haben, nach dem der jeweilige Bruttorechnungsbetrag zur Zahlung fällig ist. Hiernach käme der Schuldner nach § <a href="http://dejure.org/gesetze/BGB/284.html" title="&sect; 284 BGB: Ersatz vergeblicher Aufwendungen">284</a> Abs. 2 BGB auch ohne Mahnung in Verzug.</p>
<p>Beweis: &#8230;</p>
<p>Zunächst einmal ist festzuhalten, dass § <a href="http://dejure.org/gesetze/BGB/284.html" title="&sect; 284 BGB: Ersatz vergeblicher Aufwendungen">284</a> BGB eine völlig andere Regelung enthält, nämlich den Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Einen Absatz 2 gibt es gar nicht.</p>
<p>Offenbar meint die Kl., sich auf § <a href="http://dejure.org/gesetze/BGB/286.html" title="&sect; 286 BGB: Verzug des Schuldners">286</a> Abs. 2 BGB berufen zu können. Hierauf wird es aber nicht ankommen. Die Kl. war nicht berechtigt, die Anschlüsse zu sperren.
</p></blockquote>
<p>Mal sehen, mit was die noch so alles auftrumpfen.</p>
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		<title>Verjährung? Das geht nicht.</title>
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		<pubDate>Tue, 24 May 2011 11:29:34 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RALupo</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Forderung]]></category>
		<category><![CDATA[Inkasso]]></category>
		<category><![CDATA[Verjährung]]></category>

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		<description><![CDATA[Aus dem Gespräch mit einer Hotline eines Online-Bezahl-Dienstleisters. &#8220;&#8230; steht da noch eine offene Forderung von 7,45 EUR aus, die ausgeglichen werden muss. Die Bankdaten senden wir dann per E-Mail &#8230;&#8221; &#8220;von wann stammt denn die Forderung?&#8221; &#8220;Aus 2004&#8243; &#8220;ist das nicht schon verjährt?&#8221; &#8220;ja, aber das müssen Sie trotzdem bezahlen&#8221; &#8220;auch wenn ich die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Aus dem Gespräch mit einer Hotline eines Online-Bezahl-Dienstleisters.</p>
<blockquote><p>&#8220;&#8230; steht da noch eine offene Forderung von 7,45 EUR aus, die ausgeglichen werden muss. Die Bankdaten senden wir dann per E-Mail &#8230;&#8221;</p>
<p>&#8220;von wann stammt denn die Forderung?&#8221;</p>
<p>&#8220;Aus 2004&#8243;</p>
<p>&#8220;ist das nicht schon verjährt?&#8221;</p>
<p>&#8220;ja, aber das müssen Sie trotzdem bezahlen&#8221;</p>
<p>&#8220;auch wenn ich die Einrede der Verjährung erhebe?&#8221;</p>
<p>&#8220;&#8230;.äh&#8230; ja, das geht nicht&#8230;&#8221;</p>
<p>&#8220;warum denn?&#8221;</p>
<p>&#8220;&#8230; naja, das hab ich hier so stehen&#8230;&#8221;</p>
</blockquote>
<p>Zugegeben, die verjährte Forderung ist sehr überschaubar, aber mit Blick auf die bisherigen Scherereien, über die hier noch berichtet wird und die überzeugende Begründung, weshalb die Einrede der Verjährung nicht durchgreifen soll, habe ich mich entschieden, das mal durchzuziehen. </p>
<p>Möge die Inkassozunft anrücken. </p>
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		<title>Immer wieder diese Kontoführungsgebühren</title>
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		<pubDate>Wed, 04 May 2011 07:58:11 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RALupo</dc:creator>
				<category><![CDATA[Alltag]]></category>
		<category><![CDATA[Anwalt]]></category>
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		<description><![CDATA[Während der geldeintreibende Anwalt an die Ziffern des RVG gebunden ist, sofern er mit dem Auftraggeber keine Gebührenvereinbarung trifft, kann man auf Seiten der sogenannten Inkassobüros etwas kreativer ans Werk gehen und neben den Gebühren fürs Eintreiben noch zusätzlich diverse Gebühren auf die Forderungstabelle setzen. Das heißt aber noch lange nicht, dass der Schuldner diese [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Während der geldeintreibende Anwalt an die Ziffern des RVG gebunden ist, sofern er mit dem Auftraggeber keine Gebührenvereinbarung trifft, kann man auf Seiten der sogenannten Inkassobüros etwas kreativer ans Werk gehen und neben den Gebühren fürs Eintreiben noch zusätzlich diverse Gebühren auf die Forderungstabelle setzen. Das heißt aber noch lange nicht, dass der Schuldner diese auch als Verzugsschaden ersetzen muss. Immer wieder taucht eine sogenannte Kontoführungsgebühr auf, wobei mir noch niemand plausibel machen konnte, wofür die neben der Inkassogebühr noch zusätzlich anfallen soll und welcher realer Aufwand damit abgegolten wird. </p>
<p>Wir bestreiten diese Zusatzgebühren immer schon dem Grunde nach und der Textbaustein, dass diese in irgendwelchen Plausibilitätsrichtlinien irgendwelcher Mahngerichte &#8220;anerkannt&#8221; sein soll, hat der Gegenseite in meiner Praxis bislang noch nicht zum Durchbruch verholfen, im streitigen Verfahren wurden sie spätestens rausgestrichen.</p>
<p>So auch diesmal, die Inkassoseite fängt sich einen richterlichen Hinweis, wonach die Zinsforderung unschlüssig ist und Inkassogebühren nicht in voller Höhe neben Anwaltskosten in voller Höhe geltend gemacht werden können. Die Obergrenze sind diejenigen Kosten, die bei anwaltlicher Beitreibung nach dem RVG angefallen wären, so das Gericht. Und die Kontoführungsgebühren hält das Gericht daher auch für unbegründet.</p>
<p>Immerhin billigt das Gericht noch Inkassogebühren in Höhe einer 0,65 Gebühr nach dem RVG zu. Das benachbarte Amtsgericht streicht Inkassobürokosten in st Rechtsprechung komplett raus.</p>
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		<title>Wer trägt die Einigungsgebühr?</title>
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		<pubDate>Tue, 28 Dec 2010 15:41:22 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RALupo</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Einigungsgebühr]]></category>
		<category><![CDATA[Forderung]]></category>
		<category><![CDATA[Inkasso]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Mandantin hatte etwas Probleme mit den Forderungen der Telekom  und bekam Post von der hinreichend bekannten Kanzlei, die für den grauen Riesen die Forderungen eintreibt. Die Mandantin zahlte in Raten und wandte sich nun an uns, weil sie sich nicht erklären konnte, wie sich der Forderungsbetrag nach ihren Ratenzahlungen zusammensetzte. Er kam ihr unerklärlich [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Mandantin hatte etwas Probleme mit den Forderungen der Telekom  und bekam Post von der hinreichend bekannten Kanzlei, die für den grauen Riesen die Forderungen eintreibt. Die Mandantin zahlte in Raten und wandte sich nun an uns, weil sie sich nicht erklären konnte, wie sich der Forderungsbetrag nach ihren Ratenzahlungen zusammensetzte. Er kam ihr unerklärlich hoch vor.</p>
<p>Wir haben eine Forderungsaufstellung angefordert.</p>
<p>Auf den ersten Blick fiel sofort die Gebühr für die Ratenzahlungsvereinbarung in Höhe von 81,00 EUR auf.</p>
<p>Wir fragen nach, um welche Gebühr es sich hier handelt. Möglicherweise um eine sog. Einigungsgebühr. Schließen die Parteien außergerichtlich einen Vergleich, der auch eine Ratenzahlungsabrede umfassen kann, so kann der Anwalt hierfür außergerichtlich eine 1,5 Gebühr nach <a href="http://rvg.mein-rechtsanwalt.de/content/vv1000.php" target="_blank">RVG VV 1000</a> verlangen. Die trägt aber &#8211; sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren-  der <strong>eigene </strong>Mandant, in diesem Falle der graue Riese.</p>
<p>Ich erlaube mir also die Nachfrage, wann meine Mandantin ausdrücklich zugestimmt hat, die Gebühr zu übernehmen und ob sie über die damit entstehenden Kosten aufgeklärt wurde.</p>
<p>Eine Antwort bekomme ich darauf keine. Aber eine neue Forderungsaufstellung. Ohne die Einigungsgebühr.</p>
<ul>
<li>Instruktiv hierzu auch der BGH, Beschluss vom 24.01.2006, Az. <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=VII ZB 74/05" title="BGH, 24.01.2006 - VII ZB 74/05: Zwangsvollstreckung - Notwendige Kosten">VII ZB 74/05</a></li>
</ul>
<p><br/><br/><a class="geolocation-link" href="#" id="geolocation8401" name="49.488,8.465" onclick="return false;">geotagged Mannheim, Baden-Wurttemberg, Germany.</a></p>
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		<title>Liebes Inkassobüro,</title>
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		<pubDate>Mon, 22 Nov 2010 15:09:03 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RALupo</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Forderungaufstellung]]></category>
		<category><![CDATA[Inkasso]]></category>
		<category><![CDATA[Verjährung]]></category>

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		<description><![CDATA[in obiger Angelegenheit haben wir Ihre Forderungsaufstellung erhalten. Wir widersprechen schon jetzt den eingestellten Kontoführungsgebühren. Eine Rechtsgrundlage, wonach meine Mandantin diese schulden soll, ist nicht erkennbar. Darüber hinaus haben Sie eine Abtretungserklärung beigefügt. Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb bei Beitreibung einer eigenen Forderung Inkassogebühren entstehen sollen. Den Inkassogebühren wird insoweit ebenfalls widersprochen. Schließlich ist die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>in obiger Angelegenheit haben wir Ihre Forderungsaufstellung erhalten.</p>
<p>Wir widersprechen schon jetzt den eingestellten Kontoführungsgebühren. Eine Rechtsgrundlage, wonach meine Mandantin diese schulden soll, ist nicht erkennbar. Darüber hinaus haben Sie eine Abtretungserklärung beigefügt. Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb bei Beitreibung einer eigenen Forderung Inkassogebühren entstehen sollen. Den Inkassogebühren wird insoweit ebenfalls widersprochen.  <span id="more-8175"></span></p>
<p>Schließlich ist die Berechnung der Zinsen nicht schlüssig. Ausweislich der beigefügten Abtre-tungserklärung wurde eine Abtretung in Höhe von 331,00 EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über Basiszinssatz seit 06.08.2010 erklärt. Es erschließt sich hier nicht, wie im Zeitraum vom 6.08.2010 bis heute ein Betrag von 110,37 EUR auflaufen soll. Ich darf um eine detaillierte Darlegung bitten. Vorsorglich wende ich hinsichtlich der Zinsen die Einrede der Verjährung ein. Schließlich geht aus der Forderungsaufstellung nicht hervor, wie sich die Mahnauslagen Ihres Auftraggebers iHv. 53,70 EUR zusammensetzen. Diese werden vorsorglich bestritten, vorsorglich wird auch die Einrede der Verjährung eingewandt. Ich darf auch insoweit um eine detaillierte Darlegung bitten, wie sich diese Mahnkosten im Einzelnen zusammensetzen und mit Blick auf § <a href="http://dejure.org/gesetze/BGB/254.html" title="&sect; 254 BGB: Mitverschulden">254</a> BGB auch um eine Darlegung der Erforderlichkeit.</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen</p>
<p>Rechtsanwalt</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Strafanzeige gegen Katja G. &#8211; oder: Komme ich jetzt ins Fernsehen?</title>
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		<pubDate>Thu, 29 Jul 2010 19:51:18 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RALupo</dc:creator>
				<category><![CDATA[Alltag]]></category>
		<category><![CDATA[Abofalle]]></category>
		<category><![CDATA[Inkasso]]></category>
		<category><![CDATA[Inkassobüros]]></category>
		<category><![CDATA[Katja G.]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Bundesverband der Inkassobranche BDIU hat sich in Szene gesetzt und mitgeteilt, jetzt Strafanzeige gegen Katja G. aus M. erstattet zu haben, die bekannterweise bundesweit bedrucktes Papier verschickt, um Leute zur Zahlung von Forderungen aus diversen Abofallen anzuhalten. Tolle Sache, vielleicht kommt man damit auch ins Fernsehen. Die Inkassoverbandsmenschen halten das Treiben der Katja G. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Bundesverband der Inkassobranche BDIU hat sich in Szene gesetzt und mitgeteilt, jetzt Strafanzeige gegen Katja G. aus M. erstattet zu haben, die bekannterweise bundesweit bedrucktes Papier verschickt, um Leute zur Zahlung von Forderungen aus diversen Abofallen anzuhalten.</p>
<p>Tolle Sache, vielleicht kommt man damit auch ins Fernsehen. Die Inkassoverbandsmenschen halten das Treiben der Katja G. aus M. nämlich für versuchten Betrug, weil die Forderungen nach Ansicht des BDIU &#8220;unberechtigt&#8221; seien. Dem BDUI geht es bei der Aktion um den &#8220;guten Ruf&#8221; der seriösen Inkassotätigkeit. Das ist vermutlich nicht selbstironisch gemeint, aber ich grübele noch darüber. Ich weiß nicht, ob man bei dem Verband mitbekommen hat, dass die Staatsanwaltschaft München gerade ein größeres Ermittlungsverfahren nach diversen Hausdurchsuchungen und Aktensichtungen eingestellt hat, weil sie keine strafbaren Handlungen erkennen konnte. Das ist natürlich Wasser auf die Mühlen der Abofallen-Betreiber, die die Verfahrenseinstellung auch groß verbreitet haben. Von der neuerlichen Anzeige dürfte daher abgesehen von Presseberichterstattung auch wenig zu erwarten sein. Die Strafjustiz hat sich im Zusammenhang mit dem Abofallen-Treiben im Gegensatz zur Zivil- und Verwaltungsgerichtsbarkeit bislang wenig mit Ruhm bekleckert. </p>
<p>Wie man dem Treiben der Abofallen-Branche beikommt, haben einige Rechtsanwalts-Kollegen schon vorgemacht. Negative Feststellungsklagen, Schadensersatzforderungen aus unerlaubter Handlung gegen die Betreiber und die beteiligten Inkasso-Mahner dürften viel erfolgreicher sein, als medienwirksame aber im Ende erfolglose Strafanzeigen zu stellen. Die Aktion passt aber irgendwie so in das Bild, das ich von der Branche mit dem guten Ruf habe.</p>
<p><strong>Nachtrag</strong>: Vielleicht lässt sich der Verband mal von einem Rechtsanwalt das UWG erklären und denkt darüber nach, was man damit mit Blick auf diverse einschlägige Inkassobüros im Abofallensektor so alles anstellen kann.</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Ich habe mal wieder keine Ahnung</title>
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		<pubDate>Wed, 21 Jul 2010 16:22:30 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RALupo</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Adressen]]></category>
		<category><![CDATA[Anwalt]]></category>
		<category><![CDATA[Inkasso]]></category>
		<category><![CDATA[Internet]]></category>
		<category><![CDATA[Mandant]]></category>

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		<description><![CDATA[Wenn es meine Zeit zuläßt, dann telefoniere ich gerne im Auftrag meiner Mandanten mit den netten Damen bei den Callcenter diverser Mahnanwälte und Inkassobüros und lasse mir von denen die Welt erklären. In einem aktuellen Fall hat die gegnerische Kanzlei für einen großen Internetdiensteanbieter w. einen Mahnbescheid gegen meinen Mandanten ins Rennen geschickt. Der Mandant, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wenn es meine Zeit zuläßt, dann telefoniere ich gerne im Auftrag meiner Mandanten mit den netten Damen bei den Callcenter diverser Mahnanwälte und Inkassobüros und lasse mir von denen die Welt erklären. In einem aktuellen Fall hat die gegnerische Kanzlei für einen großen Internetdiensteanbieter <em>w</em>. einen Mahnbescheid gegen meinen Mandanten ins Rennen geschickt. Der Mandant, so erzählt er im Gespräch, hat schon einiges an Post bekommen und überreicht einen dicken Bogen Papier mit dem who is who der deutschen Internetmahner. Deutsche Inkassostelle, Olaf T., Katja G. und andere. Offenbar nutzt jemand seine Adresse um fleißig Verträge abzuschließen. Der Name stimmt nie, das Geburtsdatum ist auch falsch, nur die Straße ist korrekt.<span id="more-5978"></span></p>
<p>Nach unserem Widerspruch gegen den Mahnbescheid meldet sich die Mahnkanzlei mit einem Formschreiben und teilt mit, dass der Widerspruch ja nicht begründet worden sei (muß man ja auch nicht) und man deshalb davon ausgehe, dass die Forderung inhaltlich nicht beanstandet werde (wieso dann aber Widerspruch eingelegt wird?) und ob eine vergleichsweise Regelung möglich ist?</p>
<p>In dem Telefonat mit der Mahnkanzlei stellen wir rasch fest, dass die Daten, die zu dem angeblich geschlossenen Vertrag angegeben wurden, auf meinen Mandanten nicht zutreffen. Er heißt anders, das Geburtsdatum stimmt auch nicht. Die Dame meint nun, mein Mandant müsse da etwas tun, nämlich Strafanzeige stellen. Ich halte dagegen, dass er ja nicht geschädigt sei. Geschädigt durch Unbekannt sei ja vielmehr ihre Mandantschaft. Das verneint sie indes strikt, den Schaden habe ja mein Mandant. Ich sage ihr, dass das nicht zutrifft, da er den Vertrag ja nicht geschlossen habe und deshalb auch keine Leistung schulde.</p>
<p>Das sieht sie völlig anders und meint, ich verstehe das eben nicht.</p>
<p>Wie dem auch sei. Mein Mandant soll jetzt gefälligst nachweisen, wie er wirklich heißt und wann er geboren ist. Am besten gleich einen Personalausweis zur Kanzlei schicken. Ich habe dann etwas von Beweislast erklärt und gemeint, die Gegenseite müsse ja beweisen, dass mein Mandant den Vertrag geschlossen habe, wenn sie sich auf einen Anspruch beruft und nicht mein Mandant das Gegenteil.  Wahrscheinlich habe ich da auch wieder keine Ahnung gehabt, denn die Gute am Ende der anderen Leitung wird schnippisch und meint &#8220;Dann halt nicht &#8211; dann wird unser Mandant entscheiden, ob er das Verfahren gerichtlich weiterbetreiben wird.&#8221;</p>
<p>Soll er doch.<br/><br/><a class="geolocation-link" href="#" id="geolocation5978" name="50.074,8.46" onclick="return false;">geotagged Kriftel, Hesse, Germany.</a></p>
]]></content:encoded>
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