Archives for posts tagged ‘Sozialrecht’

Randale ist schlecht, Anwalt ist besser

Vielleicht hätte derjenige, der gerade in der Anstalt des öffentlichen Rechts gegenüber einen Polizeieinsatz mit Blaulicht verursacht , lieber einen Anwalt aufsuchen sollen…

LSG BaWü: Unabweisbarer Bedarf für Kosten des Umgangsrechts

1. Kosten zur Wahrnehmung des Umgangsrechts (hier Fahrtkosten) können im Sinne des zum 3. Juni 2010 eingeführten § 21 Abs. 6 SGB II ein im Einzelfall unabweisbarer, laufender, nicht nur einmaliger besonderer Bedarf darstellen, wenn sie sich in einem Bereich bewegen, der den Einsatz öffentlicher Mittel noch rechtfertigt (Anschluss an BSG, Urteil vom 7. November 2006, B 7b AS 14/06 R, veröff. in juris).

2. Unabweisbar ist ein Sonderbedarf nicht, wenn er ohne nachvollziehbaren, tragfähigen Grund geschaffen worden ist und ein Bemittelter ihn vermieden hätte.
[…]

Innere Logik

Der Antragsteller begehrte Leistungen nach dem SGB II und auch eine Erstausstattung seiner Wohnung nach § 23 Abs. 3 SGB II. Insbesondere begehrt er diverse Möbel und Haushaltsgegenstände.

Nein, sagt die beklagte ARGE. Er ist nicht hilfebedürftig. Weil er in der Wohnung nicht dauerhaft wohnt, immerhin seien da ja keine Möbel oder Haushaltsgegenstände zu finden.

Das […]

LSG Saarland: Übernahme der Beiträge der privaten Krankenversicherung (Volltext)

Im Wege verfassungskonformer Auslegung von § 26 Abs. 2 SGB II ist bei Beziehern von Arbeitslosengeld II, die privat krankenversichert sind und aufgrund der Neuregelung in § 5 Abs. 5 a Satz 1 SGB V ab dem 01.Januar 2009 auch nicht mehr durch den Bezug von Arbeitslosengeld II versicherungspflichtig werden, der Beitrag zur privaten Krankenversicherung in voller Höhe zu übernehmen.

Die Beteiligten streiten noch um den Anspruch des Klägers auf Übernahme der von ihm aufzubringenden Beiträge zur privaten Krankenversicherung in voller Höhe. […]

“Irgendwann ist ja auch mal genug”

Meiner Mandantschaft wird eine furchtbare Tat vorgeworfen. Sie hat einen Anhörungsbogen bekommen, ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ist eingeleitet worden, weil das Bundesversicherungsamt sie angezeigt hat.
Meine Mandantschaft soll über einen Zeitraum von sechs Monaten keine Beiträge zur Pflegeversicherung gezahlt haben.
Tut sie in der Tat auch nicht. Weil nämlich Hilfebedürftigkeit vorliegt, werden die Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung als Hilfeleistungen nach dem SGB XII von dem zuständigen Leistungsträger übernommen und direkt an die Versicherung gezahlt. […]

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