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	<title>andere ansicht //</title>
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	<description>Rechtsanwalt Christian Wolf</description>
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		<title>Der Mob naht</title>
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		<pubDate>Wed, 16 May 2012 17:26:13 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RALupo</dc:creator>
				<category><![CDATA[Impressionen]]></category>
		<category><![CDATA[Alltag]]></category>
		<category><![CDATA[impressionen]]></category>
		<category><![CDATA[Polizei]]></category>

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		<description><![CDATA[Impressionen aus der Frankfurter Goethestraße]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Impressionen aus der Frankfurter Goethestraße</p>
<p><a href="http://www.lehrstellen-verein.de/blogg/wp-content/uploads/2012/05/20120516-190834.jpg" rel="lightbox[12748]"><img src="http://www.lehrstellen-verein.de/blogg/wp-content/uploads/2012/05/20120516-190834.jpg" alt="20120516-190834.jpg" class="alignnone size-full" /></a></p>
<p><a href="http://www.lehrstellen-verein.de/blogg/wp-content/uploads/2012/05/20120516-190842.jpg" rel="lightbox[12748]"><img src="http://www.lehrstellen-verein.de/blogg/wp-content/uploads/2012/05/20120516-190842.jpg" alt="20120516-190842.jpg" class="alignnone size-full" /></a></p>
<p><a href="http://www.lehrstellen-verein.de/blogg/wp-content/uploads/2012/05/20120516-190909.jpg" rel="lightbox[12748]"><img src="http://www.lehrstellen-verein.de/blogg/wp-content/uploads/2012/05/20120516-190909.jpg" alt="20120516-190909.jpg" class="alignnone size-full" /></a></p>
<p><a href="http://www.lehrstellen-verein.de/blogg/wp-content/uploads/2012/05/20120516-190859.jpg" rel="lightbox[12748]"><img src="http://www.lehrstellen-verein.de/blogg/wp-content/uploads/2012/05/20120516-190859.jpg" alt="20120516-190859.jpg" class="alignnone size-full" /></a></p>
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		<title>Widersprüchlich</title>
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		<pubDate>Mon, 14 May 2012 07:50:32 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RALupo</dc:creator>
				<category><![CDATA[Mediensplitter]]></category>
		<category><![CDATA[Presse]]></category>
		<category><![CDATA[Wahl]]></category>

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		<description><![CDATA[Aus der Reihe: Ich widerspreche mir im selben Satz: Stefan Müller, erster Parlamentarischer Geschäftsführer der CSU-Landesgruppe im Bundestag, sagte der &#8220;Leipziger Volkszeitung&#8221; (Montag-Ausgabe): &#8220;Das Ergebnis in NRW ist eine landespolitische Aussage und hat keine Auswirkungen auf die Politik im Bund. &#8230; <a href="http://www.lehrstellen-verein.de/blogg/archives/12738">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Aus der Reihe: Ich widerspreche mir im selben Satz:</p>
<blockquote><p>Stefan Müller, erster Parlamentarischer Geschäftsführer der CSU-Landesgruppe im Bundestag, sagte der &#8220;Leipziger Volkszeitung&#8221; (Montag-Ausgabe): &#8220;Das Ergebnis in NRW ist eine landespolitische Aussage und hat <strong>keine Auswirkungen auf die Politik im Bund.</strong> Frau Kraft hat eindrucksvoll gewonnen und sich somit als <strong>Kanzlerkandidaten</strong> der SPD empfohlen.&#8221; </p></blockquote>
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		<title>Mehrbedarf</title>
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		<pubDate>Fri, 11 May 2012 07:19:45 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RALupo</dc:creator>
				<category><![CDATA[Uncategorized]]></category>

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		<description><![CDATA[Wir streiten mit dem örtlichen Sozialhilfeträger über einen Mehrbedarf und den Zeitpunkt, ab wann er berechnet wird. Das Ansinnen der Mandantschaft wird zurückgewiesen und es erfolgt ein Hinweis auf die Sozialhilferichtlinen: Der Beginn des Mehrbedarfes für Schwangere nach § 30 &#8230; <a href="http://www.lehrstellen-verein.de/blogg/archives/12733">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wir streiten mit dem örtlichen Sozialhilfeträger über einen Mehrbedarf und den Zeitpunkt, ab wann er berechnet wird. Das Ansinnen der Mandantschaft wird zurückgewiesen und es erfolgt ein Hinweis auf die Sozialhilferichtlinen:</p>
<blockquote><p>Der Beginn des Mehrbedarfes für Schwangere nach § 30 Abs. 2 ist wie folgt zu berechnen: voraussichtliches Entbindungsdatum abzüglich 28 Wochen. &#8230;</p></blockquote>
<p>Beim Leistungsempfänger handelt es sich hier um einen 63jährigen Mann.</p>
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		<title>Vor der Zeit</title>
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		<pubDate>Thu, 10 May 2012 13:06:36 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RALupo</dc:creator>
				<category><![CDATA[Alltag]]></category>
		<category><![CDATA[Atemalkohol]]></category>
		<category><![CDATA[Testung]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsordnungswidrigkeit]]></category>

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		<description><![CDATA[Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Mandant wurde angehalten und mußte zum Atemalkoholtest an einen &#8220;Evidential 7110&#8243;. Ausweislich des Protokolls wurde das Geräut vorschriftsmäßig geeicht und zwar im Februar 2012. Die Testung erfolgte indes im Januar 2012.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Mandant wurde angehalten und mußte zum Atemalkoholtest an einen &#8220;Evidential 7110&#8243;. Ausweislich des Protokolls wurde das Geräut vorschriftsmäßig geeicht und zwar im Februar 2012. </p>
<p>Die Testung erfolgte indes im Januar 2012.</p>
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		<title>OLG Stuttgart: Bitte nicht belästigen</title>
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		<pubDate>Thu, 10 May 2012 12:40:23 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RALupo</dc:creator>
				<category><![CDATA[Gerichte]]></category>
		<category><![CDATA[Klageerhebung]]></category>
		<category><![CDATA[Kosten]]></category>
		<category><![CDATA[ZPO]]></category>
		<category><![CDATA[§ 93]]></category>

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		<description><![CDATA[Die beklagte Partei kann allein schon dadurch zur Erhebung der Klage Veranlassung geben, dass sie sich auf eine Leistungsaufforderung der klagenden Partei vorprozessual mit der Bitte einlässt, sie nicht zu belästigen, auch wenn die klagende Partei in ihrer Leistungsaufforderung den &#8230; <a href="http://www.lehrstellen-verein.de/blogg/archives/12729">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Die beklagte Partei kann allein schon dadurch zur Erhebung der Klage Veranlassung geben, dass sie sich auf eine Leistungsaufforderung der klagenden Partei vorprozessual mit der Bitte einlässt, sie nicht zu belästigen, auch wenn die klagende Partei in ihrer Leistungsaufforderung den Anspruch nicht näher darlegt oder belegt und die beklagte Partei im Vorfeld des Prozesses über das Vorliegen der die Klage begründenden Umstände im Unklaren oder darüber im Irrtum war.<br />
</strong></p>
<p>Gründe</p>
<p>Die nach § <a href="http://dejure.org/gesetze/ZPO/99.html" title="&sect; 99 ZPO: Anfechtung von Kostenentscheidungen">99</a> Abs. 2 ZPO statthafte und auch im Übrigen zulässige, gegen den Kostenausspruch im Anerkenntnisurteil des Landgerichts vom 02.03.2012 gerichtete sofortige Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg.<span id="more-12729"></span></p>
<p>I.<br />
Das Landgericht hat zu Recht § <a href="http://dejure.org/gesetze/ZPO/93.html" title="&sect; 93 ZPO: Kosten bei sofortigem Anerkenntnis">93</a> ZPO nicht angewendet und dem Beklagten die Kosten des Rechtsstreits auferlegt.</p>
<p>1. Der Beklagte hat Veranlassung zur Erhebung der Klage gegeben. Sein Verhalten vor Prozessbeginn gegenüber den Klägern war so, dass diese bei vernünftiger Würdigung aus ihrer objektivierten Sicht zu dem Schluss berechtigt waren, sie würden ohne Beschreiten des Prozesswegs nicht zu ihrem Recht kommen (vgl. etwa OLG Hamm, Urt. v. 24.06.1988 &#8211; 20 U 228/87 &#8211; Tz. 10 [juris]; OLG Koblenz, Beschl. v. 08.06.2005 &#8211; <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=6 W 275/05" title="OLG Koblenz, 08.06.2005 - 6 W 275/05">6 W 275/05</a> &#8211; Tz. 7 [juris]; OLG Zweibrücken, Urt. v. 08.06.2006 &#8211; <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=4 U 124/04" title="4 U 124/04 (3 zugeordnete Entscheidungen)">4 U 124/04</a> &#8211; Tz. 5 [juris]; OLG Stuttgart, Beschl. v. 08.05.2007 &#8211; <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=6 W 35/07" title="6 W 35/07 (2 zugeordnete Entscheidungen)">6 W 35/07</a> &#8211; Tz. 23 [juris]; Stein/Jonas/Bork, ZPO, 22. Aufl., § 93 Rn. 13; Zöller/Herget, ZPO, 29. Aufl., § 93 Rn. 3 m. w. N.).</p>
<p>a) Der Beklagte ist vorprozessual mehrfach zur &#8211; wie auch die Beschwerde nicht in Abrede stellt &#8211; auch schon seinerzeit durchsetzbaren und fälligen Leistung aufgefordert worden (vgl. zu Durchsetzbarkeit und Fälligkeit des Anspruchs sowie Leistungsaufforderung im Zusammenhang mit § <a href="http://dejure.org/gesetze/ZPO/93.html" title="&sect; 93 ZPO: Kosten bei sofortigem Anerkenntnis">93</a> ZPO etwa OLG Stuttgart, Beschl. v. 08.05.2007 &#8211; <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=6 W 35/07" title="6 W 35/07 (2 zugeordnete Entscheidungen)">6 W 35/07</a> &#8211; Tz. 23 ff. [juris]; Senat, Beschl. v. 25.07.2011 &#8211; <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=13 W 29/11" title="13 W 29/11 (2 zugeordnete Entscheidungen)">13 W 29/11</a> &#8211; Tz. 15 [juris]; Thomas/Putzo/Hüßtege, ZPO, 32. Aufl., § 93 Rn. 5 f.). Er hat darauf nur einmal mit der Bitte reagiert, ihn nicht zu belästigen, und dabei erklärt, er habe mit der Sache nichts mehr zu tun, die Kläger sollten sich mit der Volksbank … in Verbindung setzen (vgl. Anlage K 8).</p>
<p>b) Dieses Verhalten berechtigte die Kläger ohne Weiteres zu dem Schluss, sie würden ohne Beschreiten des Prozesswegs nicht zu ihrem Recht kommen. Auf die Frage, ob und ggf. in welchem Umfang und in welchen Grenzen die klagende Partei gehalten ist, den von ihr später im Rechtsstreit geltend zu machenden Anspruch im Vorfeld des Prozesses dem Schuldner darzulegen oder gar zu belegen, um den späteren Einwand der beklagten Partei auszuschließen, sie habe zur Erhebung der Klage im Sinne von § <a href="http://dejure.org/gesetze/ZPO/93.html" title="&sect; 93 ZPO: Kosten bei sofortigem Anerkenntnis">93</a> ZPO nicht Veranlassung gegeben (vgl. etwa OLG Celle, VersR 1961, 1144; OLG Hamm, <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=VersR 1969, 741" title="OLG Hamm, 16.10.1968 - 3 W 72/68">VersR 1969, 741</a>; OLG Nürnberg, Beschl. v. 01.07.2002 &#8211; <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=4 W 1675/02" title="OLG N&uuml;rnberg, 01.07.2002 - 4 W 1675/02">4 W 1675/02</a> &#8211; Tz. 3 [juris]; Leuschner, AcP 207 [2007], 64, 69 f., 81 f.), kommt es hier nicht an. Die erwähnte Reaktion des Beklagten auf ihre Leistungsaufforderungen konnten die Kläger bei vernünftiger Würdigung aus ihrer objektivierten Sicht allein dahin verstehen, dass der Beklagte unter keinen Umständen freiwillig leisten werde. Am Beklagten war es zumindest, sich zunächst konkret zu dem Verlangen der Kläger zu äußern und diese unter Benennung der aus seiner Sicht ggf. in Frage stehenden Gesichtspunkte zur Darlegung bzw. zum Beleg ihres Anspruchs aufzufordern (vgl. etwa LG Saarbrücken, Beschl. v. 20.01.2011 &#8211; 13 T 11/10 &#8211; Tz. 7 [juris]; Münchener Kommentar zur ZPO/Giebel, 3. Aufl., § 93 Rn. 6; auch OLG München, Beschl., v. 01.12.1999 &#8211; 1 W 3034/99 &#8211; Tz. 27 [juris]; vgl. ferner etwa LG München II, <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=VersR 1979, 459" title="AG Weilburg, 23.11.1978 - 2 C 290/78">VersR 1979, 459</a>; Zöller/Herget, a.a.O., § 93 Rn. 6 „Darlegungen gegenüber Beklagtem“), ihnen ggf. vor allem seine etwaigen Zweifel darüber mitzuteilen, ob sie ihre Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag bereits erfüllt hatten.</p>
<p>c) Ob der Beklagte vor Prozessbeginn über das Vorliegen von klagebegründenden Tatsachen im Irrtum war, kann ebenfalls dahinstehen. Ein etwaiger Irrtum ginge zu seinen Lasten (vgl. etwa OLG Köln, MDR 1979, 941, 942; OLG Hamm, Urt. v. 24.06.1988 &#8211; 20 U 228/87 &#8211; Tz. 11 [juris]; Zöller/Herget, a.a.O., § 93 Rn. 6 „Unschlüssige Klage“), auf sein Verschulden kommt es dabei nicht an (vgl. etwa Zöller/Herget, a.a.O., § 93 Rn. 3; Stein/Jonas/Bork, a.a.O., § 93 Rn. 13).</p>
<p>2. Auf die Frage, ob das Anerkenntnis des Beklagten ein sofortiges war, kommt es, weil der Beklagte Veranlassung zur Klage gegeben hat, von vornherein nicht mehr an (vgl. etwa OLG München, Beschl., v. 01.12.1999 &#8211; 1 W 3034/99 &#8211; Tz. 26 [juris]; OLG Stuttgart, Beschl. v. 08.05.2007 &#8211; <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=6 W 35/07" title="6 W 35/07 (2 zugeordnete Entscheidungen)">6 W 35/07</a> &#8211; Tz. 22, 26 [juris]; OLG Zweibrücken, Urt. v. 08.06.2006 &#8211; <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=4 U 124/04" title="4 U 124/04 (3 zugeordnete Entscheidungen)">4 U 124/04</a> &#8211; Tz. 4 [juris]). Unerheblich ist somit insbesondere das &#8211; die Frage, ob der Beklagte Veranlassung zur Klage gegeben hat, zumindest unter den hier vorliegenden Umständen im Übrigen ohnehin nicht berührende &#8211; Vorbringen der Beschwerde zu Inhalt und Veränderung des von den Klägern gestellten Antrags. Es bedarf bei dieser Sachlage auch keiner weiteren Auseinandersetzung damit, dass ein Anerkenntnis im Sinne von § <a href="http://dejure.org/gesetze/ZPO/93.html" title="&sect; 93 ZPO: Kosten bei sofortigem Anerkenntnis">93</a> ZPO zwar regelmäßig auch dann noch „sofort“ erfolgt, wenn es unverzüglich nach dem Zeitpunkt erklärt wird, in dem das Klagevorbringen erstmals den gestellten Antrag rechtfertigt (vgl. etwa Senat, Beschl. v. 25.07.2011 &#8211; <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=13 W 29/11" title="13 W 29/11 (2 zugeordnete Entscheidungen)">13 W 29/11</a> &#8211; Tz. 9 [juris]), dass es jedoch bei einer Umformulierung eines Antrags anders liegen könnte, wenn sich das Klagebegehren der Sache nach nicht ändert (vgl. OLG München, Urt. v. 21.04.1994 &#8211; <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=6 U 6893/92" title="OLG M&uuml;nchen, 21.04.1994 - 6 U 6893/92">6 U 6893/92</a> &#8211; Tz. 4 [juris]; OLG Zweibrücken, Urt. v. 08.06.2006 &#8211; <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=4 U 124/04" title="4 U 124/04 (3 zugeordnete Entscheidungen)">4 U 124/04</a> &#8211; Tz. 4 [juris]).</p>
<p>II.</p>
<p>Die Kostenentscheidung folgt aus § <a href="http://dejure.org/gesetze/ZPO/97.html" title="&sect; 97 ZPO: Rechtsmittelkosten">97</a> Abs. 1 ZPO. Der Wert des Beschwerdeverfahrens entspricht den Gesamtkosten des ersten Rechtszuges (vgl. etwa OLG Nürnberg, Beschl. v. 01.07.2002 &#8211; <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=4 W 1675/02" title="OLG N&uuml;rnberg, 01.07.2002 - 4 W 1675/02">4 W 1675/02</a> &#8211; Tz. 15 [juris]). Anlass für die Zulassung der Rechtsbeschwerde besteht nicht.</p>
<p>OLG Stuttgart Beschluß vom 2.5.2012, Az. <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=13 W 16/12" title="OLG Stuttgart, 02.05.2012 - 13 W 16/12">13 W 16/12</a></p>
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		<title>Die Rache der Textbausteine</title>
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		<pubDate>Wed, 09 May 2012 17:41:55 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RALupo</dc:creator>
				<category><![CDATA[Alltag]]></category>

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		<description><![CDATA[Textbausteine erleichtern das Leben, vereinfachen Ablaufprozesse und tragen bei demjenigen, der sie bekommt selten zur Erheiterung bei. Versicherungen verwenden oft und gerne Textbausteine. &#8220;Mit Ihren unbegründeten Ansprüchen können wir uns leider nicht befassen&#8221;, schrieb uns die C.-Versicherung, bevor sie dann &#8230; <a href="http://www.lehrstellen-verein.de/blogg/archives/12726">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Textbausteine erleichtern das Leben, vereinfachen Ablaufprozesse und tragen bei demjenigen, der sie bekommt selten zur Erheiterung bei. </p>
<p>Versicherungen verwenden oft und gerne Textbausteine. &#8220;Mit Ihren unbegründeten Ansprüchen können wir uns leider nicht befassen&#8221;, schrieb uns die C.-Versicherung, bevor sie dann nach Klageeinreichung am Amtsgericht ein Anerkenntnis abgab und zusätzlich die weiteren Kosten des Verfahrens übernahm.</p>
<p>Ähnliches kam von der H.-Versicherung, die uns schrieb, unsere Seite habe den Unfall alleine verschuldet, was man der Aussage der einzig neutralen Zeugin entnehmen könne. Die Aussage war dankenswerterweise beigefügt. &#8220;Als ich einen Knall hörte, drehte ich mich um&#8230;&#8221; Gesehen hat sie also gar nichts.</p>
<p>In der heutigen Verhandlung bekundete die einzige neutrale Zeugin dann, dass sie nicht nur den Unfall nicht gesehen habe, sondern auch die übrigen von der Beklagten vorgetragenen Wahrnehmungen entweder nicht gemacht habe, sondern auch ausdrücklich nicht unserer Seite zuordnen könne.</p>
<p>Insoweit: Danke für die freundlichen Textbausteine.</p>
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		<item>
		<title>So war es oder auch anders.</title>
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		<pubDate>Tue, 08 May 2012 14:02:31 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RALupo</dc:creator>
				<category><![CDATA[Alltag]]></category>
		<category><![CDATA[Gerichte]]></category>
		<category><![CDATA[Beweis]]></category>
		<category><![CDATA[Zeugen]]></category>
		<category><![CDATA[Zivilprozess]]></category>

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		<description><![CDATA[Ich kämpfe mich gerade durch das Protokoll einer Zivilverhandlung in Mietsachen und wieder bestätigt sich, dass der Zeuge doch das Schwächste aller Beweismittel ist. Es war am 19. Dezember gegen abend. Es kann aber auch am 20. morgens gewesen sein. &#8230; <a href="http://www.lehrstellen-verein.de/blogg/archives/12723">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ich kämpfe mich gerade durch das Protokoll einer Zivilverhandlung in Mietsachen und wieder bestätigt sich, dass der Zeuge doch das Schwächste aller Beweismittel ist. </p>
<blockquote><p>
Es war am 19. Dezember gegen abend. Es kann aber auch am 20. morgens gewesen sein. Draußen war es dunkel oder auch hell, das kann ich nicht mehr sagen. Ich kann mich noch genau erinnern. Die Heizung funktionierte nicht mehr, vielleich funktionierten ein paar. Wir haben Heizkörper aufgestellt. Dann kamen Arbeiter und haben das Klo kaputt gemacht.<br />
***<br />
Der Zeuge bleibt gem. § <a href="http://dejure.org/gesetze/ZPO/391.html" title="&sect; 391 ZPO: Zeugenbeeidigung">391</a> ZPO unvereidigt und wird gegen 10.10 entlassen.</p></blockquote>
]]></content:encoded>
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		</item>
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		<title>en passant</title>
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		<pubDate>Sun, 06 May 2012 00:21:56 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RALupo</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Impressionen]]></category>
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			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.lehrstellen-verein.de/blogg/wp-content/uploads/2012/05/20120506-022143.jpg" rel="lightbox[12703]"><img src="http://www.lehrstellen-verein.de/blogg/wp-content/uploads/2012/05/20120506-022143.jpg" alt="20120506-022143.jpg" class="alignnone size-full" /></a></p>
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		<title>Nörgelei</title>
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		<pubDate>Sat, 05 May 2012 19:33:24 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RALupo</dc:creator>
				<category><![CDATA[Uncategorized]]></category>
		<category><![CDATA[Alltag]]></category>
		<category><![CDATA[Bahnreise]]></category>

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		<description><![CDATA[Muss auf meinen Anschluss warten und nutze die Gelegenheit kurz zur Nörgelei. Ihren Vielfahrern bietet die Bahn mit ihren &#8220;Lounges&#8221; einen besonderen Service: exklusives Warten, Zeitungen und Getränke, etc. So hatte ich in den letzten Wochen Gelegenheit, mehrfach die angenehmen &#8230; <a href="http://www.lehrstellen-verein.de/blogg/archives/12700">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Muss auf meinen Anschluss warten und nutze die Gelegenheit kurz zur Nörgelei. Ihren Vielfahrern bietet die Bahn mit ihren &#8220;Lounges&#8221; einen besonderen Service: exklusives Warten, Zeitungen und Getränke, etc. So hatte ich in den letzten Wochen Gelegenheit, mehrfach die angenehmen Lounges in Frankfurt Flughafen und Mannheim zu nutzen &#8211; und in Stuttgart. Im Gegensatz zum Bahnhof ist das Ambiente dort schon unterirdisch. Zerfetzte Wartebänke, Schmutz, ein völlig unterdimensionierter Sanitärbereich (vom Zustand, in welchen ich das WC angetroffen habe, schreibe ich lieber nichts). Wie kommt das?</p>
<p>Jemand ähnliche Erfahrungen?</p>
<p><a href="http://www.lehrstellen-verein.de/blogg/wp-content/uploads/2012/05/20120505-213041.jpg" rel="lightbox[12700]"><img src="http://www.lehrstellen-verein.de/blogg/wp-content/uploads/2012/05/20120505-213041.jpg" alt="20120505-213041.jpg" class="alignnone size-full" /></a></p>
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		<title>Solidarität und so.</title>
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		<pubDate>Thu, 03 May 2012 09:56:52 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RALupo</dc:creator>
				<category><![CDATA[Alltag]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Auskunft]]></category>
		<category><![CDATA[Tarifvertrag]]></category>

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		<description><![CDATA[Bei der Gewerkschaft arbeiten gute Menschen. Sie sind für das Gute und gegen das Böse. Unlängst ist mir ein Demonstrationszug einer Gewerkschaft begegnet, laut skandierend und rote Fahnen schwenkend und für das Gute kämpfend. Als ein anderer Demonstrationszug kreuzte (war &#8230; <a href="http://www.lehrstellen-verein.de/blogg/archives/12695">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bei der Gewerkschaft arbeiten gute Menschen. Sie sind für das Gute und gegen das Böse. Unlängst ist mir ein Demonstrationszug einer Gewerkschaft begegnet, laut skandierend und rote Fahnen schwenkend und für das Gute kämpfend. Als ein anderer Demonstrationszug kreuzte (war einiges los in der Stadt), hielt man und skandierte das Hoch auf die internatonale Solidarität.</p>
<p>Überhaupt: Solidarität. Solidarisch ist man mit allem und jedem, der für das Gute udn gegen das Böse kämpft &#8211; naja, mit fast jedem. Ich hätte eine kurze Auskunft aus einem Tarifvertrag gebraucht und deshalb bei dem guten Menschen mit den roten Fahnen angerufen. Kurz und schnippisch: Auskünfte gibts nur für Mitglieder. Ein Hoch auf die Solidarität.</p>
<p>Der Arbeitgeberverband war dann auskunftsfreudiger.</p>
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